Lasertag
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeine Bedingungen
- Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten ausschließlich und sind Bestandteil aller Angebote und Leistungen, die mit der Sektor5 Entertainment GmbH abgeschlossen sind, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
- Der Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen des Hauses hinterlassen hat. Das Betreten und die Benutzung unserer Anlage geschieht auf eigene Gefahr.
- Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich in EURO (EUR / €).
- Wir behalten uns das Recht vor, die vereinbarten Preise für unsere Leistungen anzupassen, soweit sich nach Vertragsschluss unsere kalkulierten Kosten für Personal, Material, Leistungen Dritter oder Abgaben (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben) wesentlich ändern und wir den Preis auf diese Änderung beschränken. Im Falle einer Preiserhöhung, die 10% übersteigt, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
- Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber dem Haus auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.
§ 2 Auftragserteilung
- Buchungen von Missionen in der Arena werden persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Onlinebuchungssystem (Simplybook) entgegengenommen. Durch die Bestätigung der vom Veranstalter oder deren Erfüllungsgehilfen gegengezeichneten Reservierungsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt und verbindlich.
- Der Anspruch auf reservierte Missionen erlischt, wenn Sie nicht spätestens 5 min. nach dem von Ihnen angegebenen Nutzungsbeginn vor Ort sind. Sollte es seitens der Sektor5 Entertainment GmbH, aus Gründen, die der Arenabetreiber nicht zu vertreten hat, unmöglich sein, eine Reservierung zu erfüllen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
§ 3 Stornofristen
- Eine Absage muss bis spätestens 24 Stunden vor dem Reservierungstermin schriftlich oder online getätigt werden, da sonst die gebuchten Konditionen in voller Höhe berechnet werden. Eine kostenlose Umbuchung bzw. Verlegung auf einen anderen Termin ist bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich gebuchten Termin möglich. Setzen sie sich mit uns telefonisch oder per Mail in Verbindung. Unberücksichtigt von dieser Bestimmung ist der § 3a Stornofristen für Veranstaltungen ab 12 Personen, der im folgenden definiert ist.
§ 3a Stornofristen für Reservierungen ab 12 Personen
- Eine Absage muss bis spätestens 15 Tage vor dem Reservierungstermin schriftlich oder online getätigt werden, damit eine kostenlose Stornierung möglich ist.
- Bei Stornierung oder Teilstornierung der gebuchten Veranstaltung durch den Kunden berechnen wir folgende pauschalierte Entschädigungen:
- bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 30% des vereinbarten Preises
- bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 60% des vereinbarten Preises
- ab 6 Tage vor dem Veranstaltungstermin oder bei Nichterscheinen: 100% des vereinbarten Preises
- Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentich geringer Schaden entstanden ist. Uns bleibt vorbehalten, anstelle der Pauschale einen konkret darzulegenden höheren Schaden geltend zu machen, soweit dieser entstanden ist.
Hinweis: Bei Verträgen über Dienstleistungen im Bereich Freizeitbetätigung mit festem Buchungstermin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
§ 4 Leihgegenstände
- Das Tragen unserer Westen ist Pflicht.
- Sollte ein Gegenstand durch Verschulden eines Spielers beschädigt sein, so ist er zur Zahlung des Einkaufspreises verpflichtet.
§ 5 Techniche Störungen
- Bei auftretenden technischen Störungen an der Weste oder dem Phaser ist sofort das Personal zu informieren. Technisch bedingte Spielpausen innerhalb eines Spiels berechtigen nicht Spielgebühren zurückzufordern bzw. deren Zahlung zu verweigern.
- Wird das Personal nicht unverzüglich über eine technische Störung informiert, kann die ausgefallene Spielzeit nicht nachgeholt werden.
§ 6 Verlorene Gegenstände
- Für die Garderoben übernimmt die Sektor5 Entertainment GmbH keine Haftung.
- Liegengebliebene Gegenstände werden bis zu 4 Wochen an der Anmeldung hinterlegt.
§ 7 Haftung
1. Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
In sonstigen Fällen haften wir – soweit in den nachfolgenden Regelungen nicht abweichend angegeben – nur bei der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen, ausgeschlossen.
Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den verstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
2. Für Schäden, die durch Erfüllungshilfen verursacht werden, haften wir im gleichen Umfang wie für eigenes Verschulden, jedoch mit der Maßgabe, dass im Falle einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt ist.
Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 8 Anerkennen der Hausordnung
Die vorstehende Hausordnung wird mit Beginn der Mission vom Nutzer vollumfänglich anerkannt. Der Nutzer ist verpflichtet, eventuelle Mitspieler auf diese Hausordnung hinzuweisen und auf deren Einhaltung zu dringen.
§ 9 Schriftform
Alle Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 11 Sonstiges
- Der Gast, Veranstalter, darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Haus berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkgebühr zu berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z. B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten etc.) übernehmen wir keine Haftung.
- Sollte die gewünschte Veranstaltungs- und Tagungstechnik nicht vor Ort vorhanden sein, können Sie diese – nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit – über die Sektor5 Entertainment GmbH anfragen und bestellen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Veranstalter.
- Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Räume und Einrichtungen sowie Materialien, und stellt das Haus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung von der Sektor5 Entertainment GmbH nicht gestattet. Das Abbrennen von Kerzen, Feuerwerken o. Ä. kann leider nicht gestattet werden. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
- Sämtliche vom Veranstalter oder von Gästen mitgebrachten Gegenstände sowie deren Verpackungen sind vom Veranstalter nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter seiner Entsorgungspflicht nicht unverzüglich nach, so ist das Haus berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Haus für die Dauer des Verbleibes Raummiete berechnen.
- Die eventuell für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Dem Kunden obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu entrichtende Abgaben (insbesondere GEMA-Gebühren o.ä.) hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
§ 12 Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und andere Bewirtungsleistungen
- Sollte der Gast, Veranstalter, eine politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigung, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hauses. Verschweigt der Gast, Veranstalter, dass es sich um eine solche o.ä. Vereinigung handelt, so ist das Haus berechtigt, den Vertrag zu lösen, und mindestens die vereinbarten Preise als Schadenersatz geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährden oder den reibungslosen Geschäftsablauf behindern könnte.
- Eine Unter- oder Weitervergabe durch den Veranstalter bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Haus.
- Im Falle von höherer Gewalt, Streik o.ä. ist das Haus berechtigt, ohne Entstehen einer Schadenersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 13 Sonstige Regelungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Gerichtsstand der Sektor5 Entertainment GmbH.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sektor5 Entertainment GmbH
vertreten durch: Christian Mahlberg
An der Zikkurat 4
53894 Mechernich – OT Firmenich
Deutschland
Tel.: 0 22 56 / 95 71 653
E-Mail: info@lasertag-zikkurat.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE305423796
Stand: 2025